Namensänderung nach der Hochzeit. Was muss ich alles ummelden? Was sollte ich nach der Hochzeit machen? Eine Checkliste für „nach der Hochzeit“ finden Sie hier.
Nach der Hochzeitsfeier löst sich der Stress der letzten Monate erst mal etwas auf. Das frisch verheiratete Paar kann durchatmen und die Hochzeitsreise genießen. Doch da geht es schon gleich weiter. In den meisten Fällen wurde eine Namensänderung durchgeführt. Ein Ehepartner heißt jetzt anders. Bei einem Doppelnamen heißen beide Ehepartner anders.
Bei der Buchung für die Hochzeitsreise sollten Sie darauf achten, die Buchungen noch mit dem alten Namen durchzuführen. Da in den meisten Fällen die Namensänderung noch nicht auf allen Dokumenten vollzogen ist, kann es zu Problemen führen, wenn Sie die Buchungen auf den neuen Namen laufen lassen. Die Hochzeitsreise also immer mit den alten Namen buchen. Nach der Namensänderung spielt das keine Rolle mehr.
Es gibt noch einige andere Dinge, die Sie nach der Hochzeit beachten sollten. Nicht nur was die Namensänderung betrifft. Hier bekommen Sie eine Checkliste, auf was man alles achten sollte. Die Namensänderung und dazugehörigen Ummeldungen sind sicher das wichtigste.
Nach der Hochzeitsfeier
1. Für Geschenk und Glückwünsche bedanken, Dankeskarten verschicken.
2. Karten mit der Hochzeitbekanntmachung „Wir haben geheiratet“ verschicken.
3. Noch offene Rechnungen bezahlen.
4. Hochzeitsgarderobe reinigen lassen und sorgfältig verwahren.
5. Die Namensschilder an Klingel und Briefkasten beider Namen stehen lassen, falls noch Brief auf den alten Namen kommen.
Namensänderung der wichtigsten Dokumente
1. Pass- und Personalausweis
2. Lohnsteuerkarte
3. Führerschein /Fahrzeugpapiere
4. Laufende Verträge
Reisepässe
Reisepässe
Namensänderungen / Familienstand bekannt geben bei…
1. Arbeitgeber
2. Geldinstitut
3. Kreditkartengesellschaft
4. Vermieter
5. Telefongesellschaft
6. Finazamt
7. Krankenkasse
8. Versicherungen / Bausparverträge
9. Strom- und Gasanbieter
10. GEZ
11. Zeitungsverlage und Versandhäuser
12. Vereine
Namensänderung
Namensänderung
Versicherungen überprüfen / doppelte Verträge kündigen…
1. Privathaftpflichtversicherung
2. Rechtsschutz
3. Unfallversicherung
4. Hausratversicherung
Geburtsurkunde vom Kind ändern
Wenn die Frau den Namen des Mannes angenommen hat und schon Kinder existieren, muss die Geburtsurkunde des oder der Kinder geändert werden. In der Geburtsurkunde der Kinder muss der richtige Name von Mutter und Vater enthalten sein. Die Änderung der Geburtsurkunde sollte binnen 4 Wochen erledigt werden.
Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Die Namensänderung muss der KFZ-Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Die Mitteilung der Namensänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Die Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren muss bei einer der Zulassungsbehörden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vorgenommen werden.
Das Finanzamt (Steuerstelle) wird über die Namensänderung automatisch informiert.
Unterlagen müssen grundsätzlich im Original mitgebracht werden.
Erforderliche Unterlagen
1. Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
2. Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
3. Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung
Gebühren
Zwischen 11,70 Euro und 25,60 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen dafür ist die
1. Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV-
2. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO-